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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PREMIUM_PLAKAT, Im Lerchenfeld 1, 8430 Leibnitz, vom 01.05.2022 

1. ALLGEMEINES 

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und PREMIUM_PLAKAT getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Bei Mittlungsaufträgen gelten für unseren Auftraggeber jeweils zusätzlich noch die Geschäftsbedingungen jener Institutionen, die Aufträge über uns entgegennehmen. 

2. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG 

Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Die PREMIUM_PLAKAT behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

3. PLAKATSTELLENKATEGORIEN 

Die nach OSA bewerteten Plakattafeln werden auf Basis ihrer Leistungswerte in die Kategorien: A+, A, B, C, D eingeteilt. Die Plakattafeln der PREMIUM_PLAKAT befinden sich ausnahmslos in Kategorie A+. 

4. GEWÄHRLEISTUNG 

Die PREMIUM_PLAKAT gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Zurverfügungstellung der vereinbarten Plakattafeln sowie eine ebensolche allfällige Durchführung der Plakatierung laut Plakatkalender oder individueller Vereinbarung. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Anschlages geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist ist auf den Durchführungszeitraum beschränkt. Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Lieferung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert bekannt zu geben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn diese reproduzierbare Mängel betreffen. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Zeit behoben. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 AGBG ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. 

5. HAFTUNG UND FOLGESCHÄDEN 

Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie zu starker Wind, Kälte- und Regenperioden etc. entbinden die PREMIUM_PLAKAT von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die PREMIUM_PLAKAT von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Die PREMIUM_PLAKAT wird den Kunden von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch die PREMIUM_PLAKAT. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen. 

PREMIUM_PLAKAT haftet nicht für Schäden des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Unternehmen im Zuge des Betriebs der Plakatwand. Der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Unternehmen arbeiten auf eigenes Risiko. Soweit es den Betrieb der Plakatwand betrifft, wird eine Säuberungs- und Streupflicht des Grundstückeigentümers sowie von PREMIUM_PLAKAT ausdrücklich ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, das Freihalten von Schnee und Eis der Waschbetonplatten entlang der Hauswand/unter den Plakatwänden. 

6. BETRIEBSDAUER 

Die PREMIUM_PLAKAT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet die PREMIUM_PLAKAT keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen. 

7. UMSETZEN VON PLAKATEN 

Sofern nicht anders vereinbart, ist es der PREMIUM_PLAKAT gestattet, wegen besserer Ausnützung der Anschlagflächen bzw. einer Optimierung der Standortqualität, die Standorte innerhalb der Kategorie A+ zu verändern und Umsetzungen vorzunehmen. Die Versetzung der Plakate muss zumindest in der gleichen oder einer höherwertigeren Kategorie erfolgen. Eine Versetzung ist nur aufgrund von konkreten Problemen, wie Abbau bzw. Umbau der Werbefläche, kurzfristige Einschränkung der Sichtbarkeit, etc. statthaft. 

8. ERSATZPLAKATE 

Sofern nicht anders vereinbart, sind die zum Anschlag, zur Instandhaltung und zum Umsetzen notwendigen Plakate der PREMIUM_PLAKAT vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter unvollkommener Plakatierung trägt die PREMIUM_PLAKAT keine Verantwortung. 

9. LAUFZEIT UND AUSHANGDAUER 

Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Plakatierungsauftrag wird zum vorab mit dem Auftraggeber vereinbarten Termin ausgeführt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Plakate zeitgerecht entsprechend den vereinbarten Lieferterminen angeliefert werden. Die PREMIUM_PLAKAT garantiert, dass jedes gebuchte Plakat 

mindestens die vereinbarte Aushangdauer im Aushang verbleibt. Die Klebung der Plakate erfolgt entweder durch Mitarbeiter der PREMIUM_PLAKAT bzw. durch von ihr Beauftragte, oder durch den Auftraggeber bzw. durch von ihm Beauftragte. 

10. FARBVERÄNDERUNGEN 

Für Veränderungen von Plakaten in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen. 

11. BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN 

Die Verantwortung für Form und Inhalt der Plakate sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Die PREMIUM_PLAKAT ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt des Plakates der PREMIUM_PLAKAT unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördliche Vorschriften etc. verstoßen oder die PREMIUM_PLAKAT das Plakat dem Werberat vorgelegt hat und dieser innerhalb von 48 Stunden ab Vorlage die Plakatierung beanstandet oder die informelle Empfehlung ausgesprochen hat, das Plakat nicht zu affichieren. Wenn der Auftraggeber das Werbesujet mindestens fünf Wochen vor dem Beginn des Leistungszeitraums an PREMIUM_PLAKAT übermittelt, und es zu einem solchen Rücktritt der PREMIUM_PLAKAT kommt, ist der Auftraggeber bis spätestens vier Kalenderwochen vor Klebebeginn zum Storno gemäß Pkt. 27 mit den dort genannten Rechtsfolgen berechtigt; danach hat der Auftraggeber die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen. Die Möglichkeit der Lieferung eines Ersatzplakates entsprechend den vereinbarten Terminen besteht weiterhin. 

12. BESCHLAGNAHME VON PLAKATEN 

Bei Beschlagnahme von Plakaten, aus welchem Grunde auch immer, hat der Auftraggeber die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen, allfällige Kosten für das Entfernen oder Überkleben der beschlagnahmten Plakate hat der Auftraggeber zu tragen. 

13. ABLEHNUNG DURCH BEHÖRDEN 

Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zuständige Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, aus welchem Grunde immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht der PREMIUM_PLAKAT oder das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzanspruch, doch wird ihm in einem solchen Fall – außer bei Beschlagnahme von Plakaten – der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet. 

14. KONKURRENZAUSSCHLUSS 

Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. 

15. PLAKATLIEFERUNG 

Bei Plakatierung durch die PREMIUM_PLAKAT hat die Lieferung der vereinbarten Zahl von Plakaten – sofern nicht anders vereinbart – entsprechend den vereinbarten Terminen frei Haus, verzollt, plan, gefaltet und nummeriert an die PREMIUM_PLAKAT zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit berechnet. In diesem Falle kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Außenwerbung nötigen Unterlagen, wie Klischees, Filme, Texte, Plakate, Folien, bemalte Platten usw. zeitgerecht und kostenfrei für den Auftragnehmer bereit zu stellen. Erfüllt der Auftraggeber diesen Punkt nicht oder teilweise nicht, werden die in Aussicht genommen bloßen Werbemedien voll kostenpflichtig beigestellt. 

16. AUSSERORDENTLICHE KOSTEN 

Kosten für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierungen außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Rücksendungen nicht verbrauchter Plakate etc. hat der Auftraggeber zu tragen. 

17. WEITERGABE VON WERBEFLÄCHEN 

Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist – sofern nicht anders vereinbart – nicht gestattet. 

18. KOLLEKTIVPLAKATE 

Für Kollektivplakate (Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen werben) kann ein Aufschlag bis zu 200 % verrechnet werden. 

19. PLAKATFORMATE 

Bei Plakatierung durch die PREMIUM_PLAKAT wird zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze erbeten. Bei Plakatformaten, die nicht den Abmessungen oder Ö-Normen bzw. der Bestellung entsprechen, ist mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebe- und Papierkosten zu rechnen. Als Plakatformate gemäß Ö-Norm A 1001 gelten: 1/1 Bg. 84 x 59,5 cm, 2/1 Bg. 119 x 84 cm, 4/1 Bg. 168 x 119 cm, 8/1 Bg. 238 x 168 cm, 16/1 Bg. 238 x 336 cm, 24/1 Bg. 238 x 504 cm, 48/1 Bg. 238 x 1.008 cm, Sonderformate nach Vereinbarung. 

20. ZUSCHLÄGE FÜR SONDERFORMATE 

Für Plakate ab 8/1 Bg., deren Teile kleiner als 2/1 Bg. sind oder welche Sonderklebungen bedingen, wird ein Zuschlag von 20 % berechnet. Plakate, die im Hochformat bestellt, jedoch im Querformat geliefert werden oder umgekehrt, können in der Regel aus Gründen der Einteilung nicht affichiert werden. Die Verrechnung der bestellten Plakate wird jedoch nach Auftrag vorgenommen. 

21. PAPIERQUALITÄT 

Allen Plakataufträgen liegt die Standardpapierqualität eines holzfreien, einseitig glatten Plakatpapiers mit einem Gewicht von mindestens 100 und höchstens 115 g/m2 zugrunde. Bei durchscheinendem Plakatpapier werden Kosten für Unterlagspapier und zusätzliche Klebekosten verrechnet. 

22. NICHT VERWENDETE PLAKATE 

Die nicht verwendeten Plakate gehen, wenn nichts anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum der PREMIUM_PLAKAT über. 

23. ERHEBUNG DES WERBEAUFWANDES 

Die PREMIUM_PLAKAT ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Qualitätskategorie lt. OSA zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen. 

24. DATENSCHUTZ 

Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und der PREMIUM_PLAKAT werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben. 

25. TARIFE 

Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein/bei Auftragserteilung, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an die PREMIUM_PLAKAT direkt geleistete Zahlungen anerkannt. 

26. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Die PREMIUM_PLAKAT behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100 %ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der PREMIUM_PLAKAT das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, der PREMIUM_PLAKAT den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen. Der PREMIUM_PLAKAT steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. 

27. STORNOBEDINGUNGEN 

Aufträge können nur bis spätestens 10 Wochen vor, gemäß Auftragsbestätigung definiertem Starttag, gebührenfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritten zwischen der 10. und der 8. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 10 %, zwischen der 7. und der 5. Woche vor Starttag eine Stornogebühr von 20 %, zwischen der 4. und der 3. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 40 %, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 100 %, jeweils der Brutto-Auftragssumme ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Teilstorni für den stornierten Auftragsteil. Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag nach Verfügbarkeit im gleichen Umfang und zu den gleichen Konditionen innerhalb von 4 Monaten (jedoch im Kalenderjahr der diesbezüglichen erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des Schreibens bei der PREMIUM_PLAKAT. Die Stornierung kann per Post oder E-Mail mitgeteilt werden. Falls der Auftrag erst innerhalb von 4 Wochen vor Starttag gebucht wird, so kann eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 Stunden ab Buchung erfolgen. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 40 % mit sich, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 100 % in Rechnung gestellt. Bereits entstandene Produktionskosten sind in allen Fällen vollständig zu bezahlen. 

28. VERGEBÜHRUNG DES VERTRAGES 

Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers. 

29. ERFÜLLUNGSORT 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz der PREMIUM_PLAKAT. 

30. LAUFZEITEN DAUERWERBUNG 

Dauerwerbungen haben ab Vertragsbeginn eine Laufzeit von mindestens einem Jahr oder länger. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf eingeschrieben gekündigt wird. Dauerwerbungen beginnen zum vereinbarten Zeitpunkt oder – falls ein solcher nicht vereinbart ist – mit dem Tag der Anbringung der Werbung. 

31. KOSTEN FÜR INSTANDHALTUNG 

Die Kosten für Instandhaltung (z.B. Reinigung oder Erneuerung) und Wiederherstellung bei Beschädigung bzw. Diebstahl usw. der Objekte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Plakate in sauberem, mängelfreiem Zustand zu halten. Ein Ablösen oder Aufrollen des Plakates, sowie andere optische Mängel die den Werbestandort schädigen sind nach Aufforderung durch die PREMIUM_PLAKAT innerhalb einer vereinbarten Frist (grundsätzlich eine Woche) zu beseitigen. Kommt der Auftraggeber der Mängelbeseitigung nicht innerhalb der vereinbarten Frist nach, so ist die PREMIUM_PLAKAT berechtigt, das mangelhafte Plakat zu entfernen und allenfalls durch ein anderes Plakat zu ersetzen. In diesem Fall steht dem Auftraggeber keine Entschädigung zu, weder für das Plakat noch für den ausgefallenen Werbezeitraum. 

PREMIUM_PLAKAT verpflichtet sich, die Grundstücksflächen rund um die Werbewände in einem sauberen, ordentlichen Zustand zu erhalten. 

32. MONTAGEARBEITEN 

Montagearbeiten (Anbringung und Entfernung) an unseren Objekten sind, sofern nicht explizit anders vereinbart, ausnahmslos durch Beauftragte der PREMIUM_PLAKAT durchzuführen. Für alle übrigen Montagen, die nicht durch die PREMIUM_PLAKAT vorgenommen werden, haftet im Falle eventueller durch das Werbeobjekt verursachter Beschädigungen der Auftraggeber. 

33. AUFTRAGSENDE 

Nach Ablauf des Auftrages sind die Objekte wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Plakatierungen im engeren Sinne, die bei Auftragsende neu überklebt werden. 

34. BESONDERHEITEN SONDERWERBEFORMEN 

Für den Bereich Sonderwerbeformen gelten gesonderte / ergänzende Geschäftsbedingungen. 

35. REFERENZNENNUNG 

Sofern nicht anders vereinbart steht es PREMIUM_PLAKAT frei, Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und allenfalls auf der Website von PREMIUM_PLAKAT mittels Bildmaterial (Fotos, Druckdaten, etc.) darzustellen. 

36. SALVATORISCHE KLAUSEL 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 

Die Geschäftsbedingungen der PREMIUM_PLAKAT entsprechen sinngemäß der vom Berufsgruppenausschuss Außenwerbung des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.